Die Regelprüfung prüft eine E-Rechnung gegen Schematron-Regeln von EN 16931 und, bei einer XRechnung, gegen den deutschen CIUS. Bei ZUGFeRD und Factur-X prüft der Dienst gegen das Profil, das die Datei selbst deklariert.
Das Ergebnis ist unverbindlich. Es ist keine Annahme- oder Ablehnungsentscheidung und keine Steuerberatung. Es ersetzt nicht Ihre Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Das BMF unterscheidet Formatfehler und Geschäftsregelfehler. Auf das technische Ergebnis einer geeigneten Validierung dürfen Sie sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verlassen. Die Validierung ersetzt aber nicht die inhaltliche Prüfung. Das BMF empfiehlt, den Validierungsbericht als Nachweis aufzubewahren.
Siehe auch
- Schematron: Regelwerk zur Prüfung von XML gegen Geschäftsregeln, etwa EN 16931 und XRechnung.
- KoSIT: Koordinierungsstelle für IT-Standards und Betreiberin des XRechnung-Standards.
- Sichtbeleg: Lesbare Darstellung der strukturierten Rechnungsdaten, kein Ersatz für das XML.
- E-Rechnung: Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der EN 16931 entspricht oder vereinbart extrahierbar ist.
Quellen
Unverbindlich. Keine Steuerberatung. Keine Annahme- oder Ablehnungsentscheidung. Das XML ist die rechtlich führende Rechnung.