Ein Sichtbeleg ist eine lesbare HTML- oder PDF-Ansicht, die aus dem XML erzeugt wird. Er hilft der Kontrolle in der Buchhaltung, weil er wie eine gewohnte Rechnung aufgebaut ist.
Die XML-Datei ist die rechtlich führende Rechnung. Der Sichtbeleg ersetzt sie nicht und ist keine eigene Originalrechnung. Bewahren Sie das XML auf, nicht allein den Ausdruck.
Bei hybriden PDFs (ZUGFeRD, Factur-X) sehen Sie oft beides: die Original-PDF und den Sichtbeleg aus dem eingebetteten XML.
Siehe auch
- XML führend: Bei E-Rechnungen gelten die strukturierten XML-Daten, nicht die PDF-Ansicht.
- Hybrid-Rechnung: Rechnung aus PDF-Container und eingebettetem XML, etwa ZUGFeRD oder Factur-X.
- E-Rechnung: Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der EN 16931 entspricht oder vereinbart extrahierbar ist.
- Regelprüfung: Technische Prüfung gegen Schematron-Regeln, unverbindlich und ohne Annahme oder Ablehnung.
Quellen
Unverbindlich. Keine Steuerberatung. Keine Annahme- oder Ablehnungsentscheidung. Das XML ist die rechtlich führende Rechnung.