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Sichtbeleg

Lesbare Darstellung der strukturierten Rechnungsdaten, kein Ersatz für das XML.

Ein Sichtbeleg ist eine lesbare HTML- oder PDF-Ansicht, die aus dem XML erzeugt wird. Er hilft der Kontrolle in der Buchhaltung, weil er wie eine gewohnte Rechnung aufgebaut ist.

Die XML-Datei ist die rechtlich führende Rechnung. Der Sichtbeleg ersetzt sie nicht und ist keine eigene Originalrechnung. Bewahren Sie das XML auf, nicht allein den Ausdruck.

Bei hybriden PDFs (ZUGFeRD, Factur-X) sehen Sie oft beides: die Original-PDF und den Sichtbeleg aus dem eingebetteten XML.

Siehe auch

  • XML führend: Bei E-Rechnungen gelten die strukturierten XML-Daten, nicht die PDF-Ansicht.
  • Hybrid-Rechnung: Rechnung aus PDF-Container und eingebettetem XML, etwa ZUGFeRD oder Factur-X.
  • E-Rechnung: Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der EN 16931 entspricht oder vereinbart extrahierbar ist.
  • Regelprüfung: Technische Prüfung gegen Schematron-Regeln, unverbindlich und ohne Annahme oder Ablehnung.

Quellen

  • BMF: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
  • § 14b UStG (Aufbewahrung, acht Jahre)

Unverbindlich. Keine Steuerberatung. Keine Annahme- oder Ablehnungsentscheidung. Das XML ist die rechtlich führende Rechnung.

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E-Rechnung lesbar machen: Sichtbeleg, Regelprüfung und Integration für die Buchhaltung. Gebaut von Finto in München.

Finto GmbH · Sandstrasse 33 · 80335 München · HRB 313890

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