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Lexikon der E-Rechnung

Kurze Einträge zu Formaten, Profilen und Prüfbegriffen. Keine Artikel, kein Ratgeber. Unverbindlich und keine Steuerberatung.

Datei prüfen: kostenloser Konverter · Überblick: Was ist eine E-Rechnung?

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C

  • CIIUN/CEFACT Cross Industry Invoice, eine der zwei zulässigen XML-Syntaxen von EN 16931.
  • CIUSNationale Konkretisierung von EN 16931, in Deutschland als XRechnung.

E

  • E-RechnungRechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der EN 16931 entspricht oder vereinbart extrahierbar ist.
  • EN 16931Europäische Normenreihe für die semantische Datenstruktur der E-Rechnung.

F

  • Factur-XFranzösisches Hybridformat aus PDF/A-3 und XML, technisch das Pendant zu ZUGFeRD.

H

  • Hybrid-RechnungRechnung aus PDF-Container und eingebettetem XML, etwa ZUGFeRD oder Factur-X.

K

  • KoSITKoordinierungsstelle für IT-Standards und Betreiberin des XRechnung-Standards.

L

  • Leitweg-IDRouting-Kennung für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung in Deutschland, typisch in XRechnung.

P

  • PDF/A-3PDF-Archivformat, das eingebettete Dateien erlaubt und als Container von ZUGFeRD und Factur-X dient.
  • PeppolEuropäisches Netz und Regelwerk für den Austausch strukturierter Rechnungen, unter anderem Peppol BIS Billing.
  • ProfilSpezifikationskennung (BT-24) im XML, die entscheidet, welchem Regelwerk die Rechnung folgt.

R

  • RegelprüfungTechnische Prüfung gegen Schematron-Regeln, unverbindlich und ohne Annahme oder Ablehnung.

S

  • SchematronRegelwerk zur Prüfung von XML gegen Geschäftsregeln, etwa EN 16931 und XRechnung.
  • SichtbelegLesbare Darstellung der strukturierten Rechnungsdaten, kein Ersatz für das XML.
  • Sonstige RechnungJede Rechnung, die keine E-Rechnung ist: Papier, einfaches PDF, Scan, ZUGFeRD MINIMUM und BASIC-WL.

U

  • UBLUniversal Business Language, eine der zwei zulässigen XML-Syntaxen von EN 16931.

V

  • ViDAEU-Richtlinie für digitale Meldepflichten und strukturierte E-Rechnungen bei grenzüberschreitenden B2B-Umsätzen.

W

  • WachstumschancengesetzGesetz, das die E-Rechnungspflicht in § 14 UStG eingeführt hat.

X

  • XML führendBei E-Rechnungen gelten die strukturierten XML-Daten, nicht die PDF-Ansicht.
  • XRechnungDeutsche CIUS zu EN 16931: reines XML in UBL oder CII, betrieben von der KoSIT.

Z

  • ZUGFeRDHybridformat aus einer PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML, das ab Version 2.0.1 ohne MINIMUM und BASIC-WL als E-Rechnung zählt.
  • ZUGFeRD 1.0Erste ZUGFeRD-Version vor EN 16931, die nicht als E-Rechnung zählt.
  • ZUGFeRD BASIC-WLZUGFeRD-Profil ohne Positionen (without lines), das nicht als E-Rechnung zählt.
  • ZUGFeRD EXTENDEDZUGFeRD-Profil mit Feldern über EN 16931 hinaus, ab 2.0.1 als E-Rechnung erfasst.
  • ZUGFeRD MINIMUMZUGFeRD-Profil ohne Rechnungspositionen, das nicht als E-Rechnung zählt.

Die Einträge geben die genannten amtlichen Quellen wieder. Sie sind keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Annahme- oder Ablehnungsentscheidung.

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