Kostenlos · Regelprüfung
E-Rechnung prüfen: Regelprüfung nach EN 16931 und XRechnung
Laden Sie eine XRechnung oder ZUGFeRD hoch. Der Konverter prüft die Datei gegen Schematron-Regeln von EN 16931 und, bei einer XRechnung, gegen den deutschen CIUS der KoSIT. Jeder Treffer trägt eine Regel-ID. Das Ergebnis ist unverbindlich: keine Annahme- oder Ablehnungsentscheidung und keine Steuerberatung.
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oder klicken. XML oder PDF, max. 20 MB
Ihre Rechnung wird nur für die Prüfung und Anzeige verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert. Es gelten die Nutzungsbedingungen. Details im Datenschutz.
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Der Agent prüft die (E-)Rechnung, schlägt Sachkonto, Kostenstelle und Steuer vor und gleicht sie gegen Ihre Stammdaten ab. Ihre Buchhaltung kontrolliert die Vorschläge und entscheidet. Sie nutzen den Agenten eigenständig per Schnittstelle in Ihrem DMS oder ERP. Oder in der Finto Plattform, die auch Rechnungseingang, Freigabeweg und die Buchung in SAP, Business Central, DATEV und weitere ERP-Systeme übernimmt.
Welche Regeln laufen
Die Prüfung nutzt die eingesetzten Schematron-Artefakte. Bei XRechnung sind das die CEN-Regeln zu EN 16931 und die XRechnung-Regeln der KoSIT-Konfiguration. Bei ZUGFeRD und Factur-X prüft der Dienst gegen das Profil, das die Datei selbst deklariert. Welche Regeln gelaufen sind, steht im Prüfbericht.
Regel-IDs
Jeder Treffer erscheint mit seiner Regel-ID, zum Beispiel BR-02 oder BR-DE-15. Die ID stammt aus dem Regelwerk, nicht aus einer eigenen Bewertung. Der Bericht zeigt den Regeltext. Wo vorhanden, gibt es einen kurzen Hinweis für den Empfänger.
Was das Ergebnis nicht bedeutet
Ein bestandener Prüflauf bedeutet nicht, dass die Rechnung inhaltlich richtig oder steuerlich anerkennungsfähig ist. Ein Prüffehler bedeutet nicht zwingend, dass die Rechnung unwirksam ist. Die Prüfung ersetzt nicht die Eingangs- und Ordnungsmäßigkeitsprüfung durch den Rechnungsempfänger. Der Konverter liest und prüft vorhandene Dateien. Er erzeugt keine XRechnung aus einem PDF.
Kurz und klar
- Die XML-Datei ist die rechtlich führende Rechnung. Der Sichtbeleg ist nur eine lesbare Darstellung.
- XRechnung ist die deutsche CIUS zu EN 16931.
- ZUGFeRD zählt als E-Rechnung ab 2.0.1, ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL (BMF-genannte Formate).
- Die Regelprüfung ist unverbindlich: keine Annahme- oder Ablehnungsentscheidung und keine Steuerberatung.
XRechnung anzeigen · ZUGFeRD Viewer · Was ist eine E-Rechnung? · Häufige Fragen