ZUGFeRD 1.0 stammt aus der Zeit vor der Normenreihe EN 16931. Das BMF nennt ZUGFeRD als E-Rechnung erst ab Version 2.0.1.
Eine ZUGFeRD-1.0-Datei kann ein lesbares PDF mit XML sein. Umsatzsteuerlich ist sie eine sonstige Rechnung. BASIC, COMFORT und EXTENDED in Version 1.0 ändern daran nichts.
Prüfen Sie die Spezifikationskennung im XML. Verwechseln Sie 1.0 nicht mit 2.0.1 nur weil beides „ZUGFeRD“ heißt.
Siehe auch
- ZUGFeRD: Hybridformat aus einer PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML, das ab Version 2.0.1 ohne MINIMUM und BASIC-WL als E-Rechnung zählt.
- Sonstige Rechnung: Jede Rechnung, die keine E-Rechnung ist: Papier, einfaches PDF, Scan, ZUGFeRD MINIMUM und BASIC-WL.
- EN 16931: Europäische Normenreihe für die semantische Datenstruktur der E-Rechnung.
- Profil: Spezifikationskennung (BT-24) im XML, die entscheidet, welchem Regelwerk die Rechnung folgt.
Quellen
Unverbindlich. Keine Steuerberatung. Keine Annahme- oder Ablehnungsentscheidung. Das XML ist die rechtlich führende Rechnung.