Factur-X ist das französische Pendant zu ZUGFeRD. Es ist ebenfalls ein Hybridformat: eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML.
Das BMF nennt Factur-X als Beispiel für ein weiteres EN-16931-konformes europäisches Format. Ob eine konkrete Datei in Deutschland als E-Rechnung zählt, entscheidet die Konformität zur Normenreihe EN 16931 und das deklarierte Profil.
MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die Anforderungen an eine E-Rechnung nicht, auch unter dem Namen Factur-X. Die XML-Datei ist rechtlich führend, nicht die PDF-Seite.
Siehe auch
- ZUGFeRD: Hybridformat aus einer PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML, das ab Version 2.0.1 ohne MINIMUM und BASIC-WL als E-Rechnung zählt.
- Hybrid-Rechnung: Rechnung aus PDF-Container und eingebettetem XML, etwa ZUGFeRD oder Factur-X.
- PDF/A-3: PDF-Archivformat, das eingebettete Dateien erlaubt und als Container von ZUGFeRD und Factur-X dient.
- EN 16931: Europäische Normenreihe für die semantische Datenstruktur der E-Rechnung.
- ZUGFeRD MINIMUM: ZUGFeRD-Profil ohne Rechnungspositionen, das nicht als E-Rechnung zählt.
Quellen
Unverbindlich. Keine Steuerberatung. Keine Annahme- oder Ablehnungsentscheidung. Das XML ist die rechtlich führende Rechnung.