Eine Hybrid-Rechnung verbindet zwei Fassungen: eine PDF-Seite für Menschen und ein eingebettetes XML für Systeme. ZUGFeRD und Factur-X sind solche Formate. Der Container ist PDF/A-3.
Rechtlich gelten die Daten des strukturierten Teils. Weichen Rechnungsnummer, Datum oder Gesamtbetrag zwischen PDF und XML ab, zahlen Sie nicht nach der PDF-Seite. Der Vorsteuerabzug ist nur aus dem strukturierten Teil möglich.
Ein PDF ohne eingebettetes XML ist eine sonstige Rechnung, auch wenn im Dateinamen „ZUGFeRD“ steht.
Siehe auch
- ZUGFeRD: Hybridformat aus einer PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML, das ab Version 2.0.1 ohne MINIMUM und BASIC-WL als E-Rechnung zählt.
- Factur-X: Französisches Hybridformat aus PDF/A-3 und XML, technisch das Pendant zu ZUGFeRD.
- PDF/A-3: PDF-Archivformat, das eingebettete Dateien erlaubt und als Container von ZUGFeRD und Factur-X dient.
- XML führend: Bei E-Rechnungen gelten die strukturierten XML-Daten, nicht die PDF-Ansicht.
- Sichtbeleg: Lesbare Darstellung der strukturierten Rechnungsdaten, kein Ersatz für das XML.
Quellen
Unverbindlich. Keine Steuerberatung. Keine Annahme- oder Ablehnungsentscheidung. Das XML ist die rechtlich führende Rechnung.