Die XML-Datei ist die rechtlich führende Rechnung. Bei hybriden Formaten gehen die Daten des strukturierten Teils denen der Bilddatei vor. Der Vorsteuerabzug ist nur aus dem strukturierten Teil möglich.
Ein Sichtbeleg hilft beim Lesen. Er ersetzt das XML nicht. Bewahren Sie das XML unverändert auf. Ein Sichtbeleg statt des XML erfüllt die Aufbewahrungspflicht nach § 14b UStG nicht.
Vergleichen Sie bei Hybrid-PDFs mindestens Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Gesamtbetrag. Weichen sie ab, klären Sie das vor der Freigabe mit dem Aussteller.
Siehe auch
- Sichtbeleg: Lesbare Darstellung der strukturierten Rechnungsdaten, kein Ersatz für das XML.
- Hybrid-Rechnung: Rechnung aus PDF-Container und eingebettetem XML, etwa ZUGFeRD oder Factur-X.
- ZUGFeRD: Hybridformat aus einer PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML, das ab Version 2.0.1 ohne MINIMUM und BASIC-WL als E-Rechnung zählt.
- E-Rechnung: Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der EN 16931 entspricht oder vereinbart extrahierbar ist.
Quellen
Unverbindlich. Keine Steuerberatung. Keine Annahme- oder Ablehnungsentscheidung. Das XML ist die rechtlich führende Rechnung.